STÖBICH Brandschutz: Förderanlagenabschlüsse
Vielfältige Produktions- und Logistikprozesse erfordern unterschiedlichste Bauarten von Förderanlagen. Wenn diese Förderstrecken durch feuerhemmende bzw. feuerbeständige Wände oder Decken führen, müssen die hierfür notwendigen Öffnungen mit Feuerschutzabschlüssen versehen werden, um eine Ausbreitung des Feuers über die Fördertechnik oder das Fördergut zu verhindern.
Im Brandfall müssen Förderanlagenabschlüsse (kurz FAA) diese Öffnungen unverzüglich und automatisch verschließen. Dabei kommt es auf einen nach DIN EN 13501-2 klassifizierten Feuerwiderstand ebenso an, wie auf das reibungslose Freiräumen der Schließbereiche im Auslösungsfall.